Vorstand

Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB besteht aus der wissenschaftlichen Direktion des Instituts, der kaufmännischen Direktion, und bis zu drei weiteren wissenschaftlichen Vorstandsmitgliedern. Wissenschaftliche und kaufmännische Direktion vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Stellvertretung ist in der Geschäftsordnung geregelt. Der Vorstand führt die Geschäfte des Instituts im Rahmen dieser Satzung und unter Bindung an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Kuratoriums sowie unter Beachtung des Programmbudgets.