Gute wissenschaftliche Praxis

Die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis wird durch eine gewählte Ombudsperson am LIKAT sichergestellt. Die Ombudsperson ist in seiner Funktion als Berater tätig. Seit Juni 2011 sind im Institut eigene verbindliche Regelungen zur Sicherung „guter wissenschaftlicher Praxis“ und Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten am LIKAT festgeschrieben. Gute wissenschaftliche Praxis wird im LIKAT gelebt, Verstöße werden nicht geduldet.